"Riester Rente"
Alle zulagenberechtigten Personen können mit staatlicher Förderung eine private Altersversorgung aufbauen. D.h. der Staat unterstützt den Aufbau einer privaten Altersvorsorge sowohl mit Zulagen, als auch mit etwaigen Steuervorteilen. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach der jeweiligen familiären Situation des Anlegers.
Steuerliche Vorteile sichern sich Riester-Sparer, indem sie die aufgewendeten Beiträge zuzüglich der Zulagen als abzugsfähige Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Fällt der dadurch entstehende Steuervorteil höher aus als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt Vorsorgenden automatisch die Differenz. So können Sparer die Beiträge für ihre geförderte Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen erbringen.