Die seit 2005 existierende, staatlich subventionierte Rürup Rente (Basis rente) beruht auf einem Rentenversicherungs Vertrag.
Sie geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente. Sie ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Bei der Rürup Rente gibt es kein Kapital Wahlrecht, dass heißt sie kann nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Sie wird ein Leben lang verrentet (Leibrente) und die spätere Auszahlung erfolgt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres
Die Rürup Verträge können nicht beliehen übertragen oder verschenkt werden auch eine Vererbung ist nicht absolut unmöglich.
Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die damit angesparten Gelder wirklich zur Altersvorsorge verwendet und herangezogen werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sind die Beiträge zur Rührup Rente als Sonder Ausgaben abziehbar, wenn der Versicherungsvertrag lediglich die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente beinhaltet, wenn die Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt und wenn die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht vererbbar, veräußerbar, kapitalisierbar und nicht beleihbar sind.